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Unternehmensnachweis bei der Registrierung: akzeptierte Dokumente

Welchen Nachweis wir bei der Registrierung akzeptieren, wie Sie ihn hochladen und was gilt, wenn Sie keine Gewerbeanmeldung haben.

Wenn wir Ihr Unternehmen bei der Registrierung nicht automatisch bestätigen können, bitten wir Sie um einen Nachweis, dass Sie ein angemeldetes Unternehmen sind. Den Nachweis laden Sie in Cosuno hoch: Der Link in unserer E-Mail führt Sie nach dem normalen Login direkt zur Upload-Seite. Sie erreichen sie auch über den Hinweis oben in Cosuno.

Erhalten wir innerhalb von 30 Tagen keinen geeigneten Nachweis, schließen wir Ihr Konto.

Welchen Nachweis wir brauchen

Am einfachsten ist die Gewerbeanmeldung. Eine Gewerbeummeldung zählt genauso – wählen Sie dafür ebenfalls die Option „Gewerbeanmeldung“.

Gewerbeanmeldung nicht zur Hand? Ihr Gewerbeamt stellt Ihnen eine Zweitschrift aus. Das kostet meist zwischen 15 und 20 € und geht vor Ort oft sofort, per Post in der Regel innerhalb einer Woche.

Ihr Unternehmen braucht keine Gewerbeanmeldung, etwa als freier Beruf? Dann wählen Sie „Anderer Nachweis“ und laden eines der unten genannten Dokumente hoch.

So laden Sie hoch

  • Sie können eine oder mehrere Dateien hochladen (PDF, PNG oder JPEG).

  • Gehören mehrere Dokumente zusammen, laden Sie alle gemeinsam hoch.

  • Sobald Ihr Nachweis in Prüfung ist, können Sie ihn nicht mehr ändern.

  • Bitte innerhalb von 30 Tagen nach unserer E-Mail. Die Frist lässt sich nicht verlängern.

Damit Ihr Nachweis akzeptiert wird

  • Der Name auf dem Dokument passt zum Unternehmensnamen aus Ihrer Registrierung. Bei Einzelunternehmen ist das oft Ihr eigener Name.

  • Aus dem Dokument geht hervor, was Ihr Unternehmen tut.

  • Das Dokument ist gut lesbar und vollständig, mit allen Seiten.

  • Persönliche Angaben, die wir nicht brauchen, etwa Ihr Geburtsdatum, dürfen Sie schwärzen.

Alternativen in Deutschland

Unternehmensart

Akzeptierter Nachweis

Architekt:innen und Stadtplaner:innen

Bestätigung der Eintragung in die Architektenliste (je nach Kammer z. B. „Eintragungsbescheinigung“)

Ingenieur:innen mit Kammermitgliedschaft, z. B. Bauingenieur:innen und Tragwerksplaner:innen

Mitgliedsbescheinigung oder Eintragungsbestätigung der Ingenieurkammer

Freiberufliche Planer:innen und Bauleiter:innen ohne Kammermitgliedschaft

Beides zusammen: das Schreiben des Finanzamts, mit dem Ihnen Ihre Steuernummer mitgeteilt wurde, und die Bestätigung Ihrer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, aus der Ihre Tätigkeit hervorgeht.

Handwerksbetriebe, deren Gewerbeanmeldung gerade nicht vorliegt

Handwerkskarte der Handwerkskammer

Ihr Fall ist nicht dabei?

Laden Sie unter „Anderer Nachweis“ zwei Dokumente zusammen hoch:

  • ein Dokument, das eine Behörde, Kammer oder Versicherung an Ihr Unternehmen gerichtet hat, und

  • ein Dokument, aus dem Ihre Tätigkeit hervorgeht.

Österreich

In Österreich gibt es keine Gewerbeanmeldung. Die WKO-Mitgliedsbestätigung ist das Gegenstück: Die WKO-Mitgliedschaft ist für jede Gewerbeberechtigung verpflichtend, und die Bestätigung nennt die Fachgruppe.

Unternehmensart

Akzeptierter Nachweis

Alle österreichischen Gewerbebetriebe

WKO-Mitgliedsbestätigung oder Grundumlagenvorschreibung

Ziviltechniker:innen

Bescheid über die Verleihung der Befugnis bzw. Befugnisbestätigung der Ziviltechnikerkammer

Unternehmen außerhalb Deutschlands und Österreichs

Wählen Sie „Anderer Nachweis“ und laden Sie ein offizielles Dokument hoch, das eine Behörde oder Kammer Ihrem Unternehmen ausgestellt hat, etwa eine Registrierungs- oder Gewerbebestätigung. Geht daraus Ihre Tätigkeit nicht hervor, laden Sie zusätzlich ein Dokument hoch, das sie zeigt. Ein öffentlich abrufbarer Registerauszug allein reicht nicht.

Was danach passiert

Wir prüfen Ihren Nachweis und informieren Sie per E-Mail über das Ergebnis. Akzeptieren wir den Nachweis nicht, schließen wir Ihr Konto.

Nicht akzeptiert

Diese Dokumente kann jede Person für jedes Unternehmen abrufen, Ihre Auftraggeber erhalten sie ohnehin, oder sie zeigen nicht, was Ihr Unternehmen tut:

  • Handelsregisterauszug

  • GISA-Auszug bzw. „Gewerbeschein“

  • Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG

  • Bescheinigungen der SOKA-BAU oder BG BAU

  • Bestätigung der USt-IdNr.

  • Auszug aus der HFU-Liste

  • Auszug aus dem PQ-Verzeichnis

  • Selbst erstellte Unterlagen: Briefköpfe, Rechnungen, Website-Screenshots, Visitenkarten

Personalausweis, Steuerbescheid oder Kontoauszüge fragen wir bewusst nicht ab: Sie enthalten mehr personenbezogene Daten, als für die Entscheidung nötig ist.

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